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Der Messebau ist ein komplexer Prozess, der nicht nur Kreativität und technisches Know-how erfordert, sondern auch ein tiefes Verständnis für die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte, die beim Bau von Messeständen berücksichtigt werden müssen.

1. Bauordnungen und Vorschriften

Landesbauordnungen

In Deutschland unterliegt der Messebau den Landesbauordnungen (LBO), die in jedem Bundesland variieren können. Diese Vorschriften regeln unter anderem:

  • Standsicherheit: Messestände müssen so konstruiert und aufgebaut sein, dass sie stabil und sicher stehen.

  • Brandschutz: Materialien müssen schwer entflammbar sein, und es müssen geeignete Brandschutzmaßnahmen getroffen werden.

  • Flucht- und Rettungswege: Es müssen ausreichend breite und frei zugängliche Fluchtwege vorhanden sein.

Technische Richtlinien der Messeveranstalter

Zusätzlich zu den Landesbauordnungen gibt es technische Richtlinien der Messeveranstalter, die spezifische Anforderungen an den Messebau stellen. Diese beinhalten:

  • Höhenbegrenzungen: Maximal erlaubte Bauhöhen für Messestände.

  • Standaufbauten: Regelungen zur Standgestaltung, wie z.B. überhängende Strukturen oder mehrgeschossige Aufbauten.

  • Elektrische Installationen: Vorschriften zur sicheren Installation und Nutzung von elektrischen Anlagen.

2. Sicherheitsstandards

Arbeitsschutz

Die Sicherheit der Arbeiter, die den Messestand auf- und abbauen, hat oberste Priorität. Dazu gehören:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Helme, Sicherheitsschuhe und andere Schutzkleidungen müssen getragen werden.

  • Sicherheitsunterweisungen: Alle Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn in die Sicherheitsvorschriften eingewiesen werden.

  • Gefährdungsbeurteilungen: Eine systematische Bewertung der möglichen Gefahren und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung.

Besuchersicherheit

Auch die Sicherheit der Messebesucher muss gewährleistet sein. Dazu zählen:

  • Standsicherheit und Belastbarkeit: Sicherstellen, dass der Stand auch bei hoher Besucherfrequenz stabil bleibt.

  • Brandschutzmaßnahmen: Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und klar gekennzeichnete Fluchtwege müssen vorhanden sein.

  • Barrierefreiheit: Der Stand sollte für alle Besucher zugänglich sein, einschließlich für Menschen mit Behinderungen.

3. Genehmigungsverfahren

Bauabnahmen und Prüfungen

Bevor ein Messestand eröffnet werden kann, muss er von den zuständigen Behörden abgenommen werden. Dies beinhaltet:

  • Vorabgenehmigungen: Einreichung von Bauplänen und Sicherheitskonzepten zur Genehmigung vor Baubeginn.

  • Endabnahmen: Prüfung und Abnahme des fertigen Standes durch die Messegesellschaft und/oder die zuständigen Behörden.

Versicherungen

Es ist wichtig, dass der Messestand ausreichend versichert ist. Dies umfasst:

  • Haftpflichtversicherung: Schutz gegen Schäden, die durch den Stand verursacht werden könnten.

  • Bauleistungsversicherung: Versicherung gegen Schäden während des Auf- und Abbaus des Messestands.


Fazit

Der Messebau erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Ein umfassendes Verständnis dieser Vorschriften ist unerlässlich, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der Bauordnungen, Sicherheitsstandards und Genehmigungsverfahren können Messebauer nicht nur die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter gewährleisten, sondern auch rechtliche Konsequenzen vermeiden und einen erfolgreichen Messeauftritt sicherstellen.